Erste Einschränkung der Grundrechte

Mit seiner „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ sorgte Hindenburg am 4. Februar 1933 dafür, dass Hitler und seine Gefolgsleute mehr und mehr an Macht und Einfluss gewinnen. Wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung werden eingeschränkt, das gilt besonders für die Versammlungs- und die Pressefreiheit. Das hieß konkret, Versammlungen konnten zum Beispiel aufgelöst werden, „wenn in ihnen Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht“ (§ 2 (2)) wurden. Weiterlesen